AGB´s
AGBs Novel View – Simon Möstl
basierend auf den Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen des Fachverbandes der Film- und Musikwirtschaft Österreichs
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen NOVEL VIEW – Simon Möstl (im Folgenden „Produzent“) und dem Auftraggeber. Sie bilden einen integrierten Bestandteil jedes Angebots, Auftrags oder Produktionsvertrags.
1.2. Die Herstellung eines Film-, Foto- oder Medienwerks erfolgt auf Grundlage des vom Auftraggeber genehmigten bzw. bereitgestellten Drehbuchs, Briefings oder Konzepts sowie zu den im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Angebot festgelegten Bedingungen.
1.3. Vom Produzenten oder in dessen Auftrag erstellte Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne, Storyboards und ähnliche Unterlagen verbleiben – sofern dafür kein gesondertes Honorar vereinbart wurde oder sie nicht Teil des finalen Werkes sind – im geistigen Eigentum des Produzenten. Jede Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NOVEL VIEW.
2. Leistungsumfang und Vergütung
2.1. Die im Angebot angeführten Preise stellen eine unverbindliche Kostenschätzung gemäß § 1170a ABGB dar. Der tatsächliche Aufwand kann – je nach Projektentwicklung – abweichen.
2.2. NOVEL VIEW verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten das kalkulierte Gesamthonorar um mehr als 50 % übersteigen.
2.3. Das Angebot umfasst zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen, Zusatzleistungen oder Anpassungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen verrechnet.
2.4. Reise-, Verpflegungs- und Logistikkosten sind – sofern im Angebot nicht ausdrücklich inkludiert – nicht im Gesamthonorar enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.5. Werden vom Auftraggeber Rohdaten, offene Projektdateien oder unbearbeitete Materialien zusätzlich zu den vereinbarten Endprodukten verlangt, so wird hierfür ein Aufschlag von 50 % des Gesamthonorars berechnet. Die Übergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich nach vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge.
3. Herstellungsprozess, Änderungen, Abnahme
3.1. Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt NOVEL VIEW. Der Auftraggeber wird über Ablauf, Drehorte und Produktionsplanung informiert.
3.2. Änderungen nach Produktionsfreigabe oder Abnahme, die nicht auf berechtigte Mängelrügen zurückzuführen sind, erfolgen auf Wunsch des Auftraggebers und gehen zu dessen Lasten.
3.3. Vorschläge des Produzenten, die zu Mehrkosten führen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Nicht genehmigte Mehrkosten werden nicht verrechnet.
4. Stornierung, Rücktritt und Haftung
4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 2 Monate vor Projektbeginn: 0 % | Bis 1 Monat: 10 % | Bis 3 Wochen: 20 % | Bis 2 Wochen: 30 % | Bis 1 Woche: 50 % | Bis 3 Tage: 100 %
Wetterbedingte Ausfälle sind von diesen Stornobedingungen ausgenommen.
4.2. Bereits vor Drehbeginn geleistete Zahlungen des Auftraggebers werden auf bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten (z. B. für Reise, Location, Miet- oder Dienstleisterkosten) angerechnet. Soweit diese Beträge von NOVEL VIEW bereits an Dritte weitergegeben oder verbindlich beauftragt wurden, können sie nicht rückerstattet werden. NOVEL VIEW verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Wunsch eine nachvollziehbare Aufstellung der weitergegebenen Kosten vorzulegen.
4.3. Tritt NOVEL VIEW aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, technische Defekte, behördliche Einschränkungen) vom Vertrag zurück, entstehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig verrechnet.
4.4. NOVEL VIEW haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
5. Datensicherung und Datenschutz
5.1. NOVEL VIEW sichert sämtliche im Rahmen des Auftrags entstehenden Daten, Projekte und Rohdateien auf internen, geschützten Systemen.
5.2. Für die laufende Datensicherung und Archivierung wird eine jährliche Pauschale von EUR 90,– pro Auftrag verrechnet.
5.3. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass NOVEL VIEW die Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und speichert. Diese Speicherung erfolgt ausschließlich zur Sicherung der Projekt- und Kundendaten sowie zur Wiederherstellung bei Verlust oder technischen Problemen.
5.4. Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich untersagen, dass NOVEL VIEW seine Daten speichert. In diesem Fall übernimmt NOVEL VIEW keine Haftung für etwaigen Datenverlust nach Abschluss des Projekts.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungsregelung: Bei einem Auftragswert über EUR 10.000,– sind 50 % des Gesamthonorars bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme der Leistung fällig. Bei Aufträgen unter EUR 10.000,– ist das Gesamthonorar nach Abnahme der Leistung zu begleichen, sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist.
6.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen.
6.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB sowie Mahn- und Inkassospesen als vereinbart.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1. Mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars erwirbt der Auftraggeber die Werknutzungsbewilligung (§ 24 UrhG) für den im Angebot definierten Zweck, Umfang und Zeitraum.7.2. Liegt keine gesonderte Vereinbarung vor, umfasst diese Bewilligung das Recht, das Werk international im vereinbarten Kommunikationskontext zu verwenden.
7.3. Die Urheberrechte (§§ 10 ff. UrhG) verbleiben bei NOVEL VIEW – Simon Möstl. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Synchronisation, Änderung oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
7.4. NOVEL VIEW verzichtet nicht auf die Nennung als Urheber bzw. Hersteller im Sinne der WURA (§ 20 UrhG). Wird ausdrücklich ein Verzicht auf die Herstellerbezeichnung verlangt, wird ein Zuschlag von 200 % auf die vereinbarten Nutzungsrechte verrechnet.
7.5. Das Ausgangs-, Roh- und Restmaterial verbleibt beim Produzenten. Auf Wunsch kann eine kostenpflichtige Langzeitarchivierung vereinbart werden.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. NOVEL VIEW ist berechtigt, sein Firmenlogo oder seinen Firmennamen im Abspann oder als Copyrightvermerk zu zeigen. Ebenso darf das Werk oder Ausschnitte daraus für Eigenwerbezwecke (Website, Showreel, Wettbewerbe, Festivals) verwendet werden.
8.2. Änderungen dieser AGB oder des Produktionsvertrags bedürfen der Schriftform.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9. Recht und Gerichtsstand
9.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich.
10. Auftragsbestätigung
Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) von NOVEL VIEW vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.